Gesetzliche Regelung
Die bundesweite Mehrwegangebotspflicht nach §33 und §34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) greift ab dem 01. Januar 2023. Das Gesetz sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor. Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegvarianten für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden, wie zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee-to-go) oder die Box für Speisen (Takeaway-Essen).Das Gesetz richtet sich an alle Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und Fast-Food-Ketten, die ihre Speisen und Getränke in To-Go-Verpackungen anbieten. Auch Kantinen, Betriebsgastronomien und Cateringbetriebe sind hierbei eingeschlossen.
Einen Link über die neuen gesetzlichen Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen finden sie hier:
https://mags.de/Medien/2._Downloads/5._Umweltbildung/5.1_Mehrweg_fuer_MG/Infoblatt_Mehrweg_DE.pdf